Im Jahr 2025 ist der einfache Kassenbon Ihrer Bäckerei weit mehr als nur ein Kaufnachweis für den Kunden; er ist ein Dokument, das strengen französischen gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen unterliegt. Für handwerkliche Bäcker ist die Einhaltung der Vorschriften keine Option, insbesondere mit den neuen Regelungen für Kassensoftware. Hier ist ein vollständiger Überblick über die Pflichtangaben und die einzuhaltenden Neuerungen.
Die unverzichtbaren Angaben auf jedem Kassenbon
Um konform zu sein, muss jeder von einer Bäckerei ausgestellte Kassenbon mehrere klare und präzise Informationen enthalten, die die Nachvollziehbarkeit und Transparenz jeder Transaktion gewährleisten.
- Bonnummer: Einzigartig für jede Transaktion, ermöglicht es, einen bestimmten Verkauf in den Buchhaltungsarchiven leicht zu finden.
- Name und Adresse des Händlers: Die vollständige Identität und die Adresse der Bäckerei müssen deutlich angegeben sein, um den Verkäufer zu identifizieren.
- Datum und Uhrzeit der Transaktion: Eine genaue Zeitstempelung ist unerlässlich, um den Verkauf zeitlich einzuordnen.
- Produktbezeichnung: Jedes verkaufte Produkt (Croissant, Baguette, Gebäck) muss klar beschrieben werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Stückpreis und Menge: Der Bon muss den Preis jedes Artikels sowie die gekaufte Menge angeben.
- Beträge ohne Steuern (HT) und alle Steuern enthalten (TTC): Die Unterscheidung zwischen Bruttobetrag und Betrag inklusive Steuern ist eine buchhalterische Pflicht.
- Anwendbarer Mehrwertsteuersatz: Der Mehrwertsteuersatz muss für jedes Produkt angegeben werden. Wenn unterschiedliche Sätze gelten (z. B. für den Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen), muss diese Unterscheidung klar sein.
- Rabatte oder Preisnachlässe: Jeder während des Verkaufs gewährte Rabatt muss deutlich auf dem Bon angegeben werden.
- Zahlungsmethode: Es muss angegeben werden, ob die Zahlung per Kreditkarte, Bargeld, Scheck oder auf anderem Weg erfolgt ist.
- Transaktionsnummer: Besonders bei elektronischen Zahlungen ist diese eindeutige Vorgangsnummer eine wichtige Information.
Es ist zu beachten, dass der Hinweis auf die gesetzliche Konformitätsgarantie, obwohl auf einigen Bons verpflichtend, in der Regel nicht für verderbliche Produkte in der Bäckerei gilt, sondern eher für Waren wie Haushaltsgeräte oder IT-Produkte.
Die zentrale Anforderung 2025: Zertifizierte Kassensoftware
Die wichtigste regulatorische Änderung für 2025 betrifft die Kassensysteme. Ab September 2025 müssen alle Händler, einschließlich Bäcker, die der Mehrwertsteuer unterliegen und eine Kassensoftware nutzen, zwingend ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes System verwenden (z. B. NF525 oder LNE).
Bisher konnte eine einfache Konformitätsbescheinigung des Softwareanbieters ausreichen. Diese Regelung ist nun obsolet. Diese wesentliche Änderung zielt darauf ab, den Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug zu verstärken, indem die Unveränderbarkeit, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung der Transaktionsdaten gewährleistet wird. Bei einer Kontrolle droht dem Händler eine Geldstrafe von 7.500 Euro pro nicht zertifizierter Software.
Im Zuge dieser regulatorischen Entwicklungen ist es auch wichtig, dass Bäcker über Neuerungen im Bereich der Verpackungssteuern in der Bäckerei informiert bleiben.
Was die Vorschriften vorschreiben
Über die Angaben hinaus müssen bestimmte Regeln für Ausstellung und Aufbewahrung eingehalten werden:
- Ausstellung des Bons: Gemäß dem Anti-Verschwendungs-Gesetz ist das Ausdrucken des Kassenbons nicht mehr obligatorisch. Er muss jedoch zwingend an den Kunden für jeden Kauf in Höhe von 25 € TTC oder mehr übergeben werden. Unterhalb dieser Grenze muss der Bon auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gedruckt und übergeben werden.
- Aufbewahrung: Es ist für den Bäcker zwingend erforderlich, eine Kopie jedes Kassenbons aufzubewahren. Diese Kopien sind wichtige buchhalterische Nachweise, die bei einer steuerlichen oder behördlichen Kontrolle vorgelegt werden müssen.
Zusammenfassend ist Genauigkeit bei der Ausstellung von Kassenbons in Bäckereien unerlässlich. Von der Präzision jeder Angabe bis zur zertifizierten Konformität der Kassensoftware im Jahr 2025 zählt jedes Detail, um gesetzeskonform zu bleiben.