Seit dem 1. Januar 2025 unterliegen französische Bäckereien und Konditoreien neuen Regelungen zur Verwaltung ihrer Verpackungen. Oft als „neue Steuer“ wahrgenommen, handelt es sich tatsächlich um eine Weiterentwicklung des Beitrags zur erweiterten Herstellerverantwortung (REP), die durch das Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung für eine Kreislaufwirtschaft (AGEC) geregelt ist. Das Ziel ist einfach: Die finanziellen Beiträge der Fachleute, die Verpackungen in Verkehr bringen, zur Finanzierung des Recyclings zu sichern und gleichzeitig ihre administrativen Abläufe zu vereinfachen.
Was ist der Öko-Beitrag auf Verpackungen?
Das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (REP) basiert auf dem „Verursacherprinzip“. Konkret gilt jeder Fachmann, der Verpackungen zur Abgabe seiner Produkte an Endverbraucher verwendet, als „Inverkehrbringer“ und muss daher zur Entsorgung dieser Verpackungen beitragen. Dies betrifft eine große Anzahl von Behältern, die täglich in Bäckereien verwendet werden: Baguettetüten, Gebäckbeutel, Kuchenboxen, Becher usw.
Diese Verpflichtung ist nicht neu, sie besteht in Frankreich bereits seit 1993. Die neuen Bestimmungen des AGEC-Gesetzes, das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, zielen darauf ab, das System für Handwerker zu vereinfachen und die Effizienz der Sortierung und des Recyclings zu erhöhen.
Wie kann man sich konform verhalten?
Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Bäcker eine genaue Vorgehensweise befolgen:
- Beitritt zu einer zugelassenen Öko-Organisation: Die meisten Handwerker wenden sich an Adelphe, eine Tochtergesellschaft von Citeo, die eine der vom Staat zugelassenen Öko-Organisationen für den Bereich Haushaltsverpackungen ist. Diese Mitgliedschaft ist unerlässlich, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen.
- Erhalt einer eindeutigen Kennung (IDU): Nach der Mitgliedschaft übernimmt die Öko-Organisation die Formalitäten bei der Agentur für ökologischen Wandel (ADEME), um Ihnen eine eindeutige Kennung zuzuweisen. Diese Kennung bestätigt Ihre Konformität.
- Verpackungen deklarieren und Beitrag zahlen: Jährlich müssen Sie die Mengen der verteilten Verpackungen deklarieren. Auf Basis dieser Erklärung wird die Höhe Ihres Öko-Beitrags berechnet. Diese Erklärung ergänzt weitere gesetzliche Verpflichtungen in der Bäckerei, wie zum Beispiel das Etikettieren der Produkte in der Bäckerei.
Welche Meldeoptionen gibt es?
Um das Leben der Handwerker zu erleichtern, werden zwei Meldeoptionen angeboten:
- Vereinfachte Meldung: Dies ist die einfachste und meistgewählte Lösung. Sie besteht darin, einen Pauschalbeitrag basierend auf der Anzahl der Kassiervorgänge zu zahlen. Für Bäcker-Konditoren wurde dieser Betrag auf 0,0075 € pro Kassiervorgang festgelegt. Somit reicht es, die Anzahl der Kunden im Jahr mit diesem Tarif zu multiplizieren, um den Beitrag zu ermitteln.
- Tatsächliche Meldung: Diese komplexere Methode verlangt die Deklaration von Gewicht und Art jeder in Verkehr gebrachten Verpackung. Sie kann für Bäckereien interessant sein, die sehr wenig oder besonders leichte Verpackungen verwenden.
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für eine Bäckerei?
Der Öko-Beitrag stellt für die Handwerker einen geringen Kostenfaktor dar. Zum Beispiel zahlt eine Bäckerei mit 100.000 Kassiervorgängen pro Jahr (ca. 330 Kunden pro Tag bei 300 Öffnungstagen) einen Jahresbeitrag von 750 € (100.000 x 0,0075 €). Dies entspricht etwa 0,24 % des durchschnittlichen Umsatzes einer Bäckerei. Für sehr kleine Unternehmen, die weniger als 10.000 Verbrauchereinheiten (UVC) in Verkehr bringen, gilt eine jährliche Pauschale von 80 Euro netto.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Es wird dringend empfohlen, sich schnellstmöglich konform zu verhalten, da die Sanktionen erheblich sein können. Die Nichteinhaltung der REP-Verpflichtungen kann für Fachleute mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 € geahndet werden. Hinzu kann eine Strafe von 7.500 € pro Tonne oder pro nicht deklarierter Einheit Produkt kommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff „Steuer“ zwar beunruhigen kann, dieser Öko-Beitrag jedoch in erster Linie eine administrative Vereinfachung einer bereits bestehenden Verpflichtung darstellt. Er zielt darauf ab, alle Wirtschaftsakteure für die Abfallbewirtschaftung verantwortlich zu machen und eine kreislauffähigere Wirtschaft zu fördern – ein wichtiges Thema für den Umweltschutz.