Nahrungsmittelallergien sind ein bedeutendes Problem der öffentlichen Gesundheit in Europa. Laut der französischen Krankenversicherung sind etwa 6% der Kinder und über 3% der Erwachsenen betroffen. Ein Allergen ist eine Substanz, die eine allergische Reaktion, Unverträglichkeit oder Immunantwort auslösen kann. Als Reaktion auf dieses Problem verlangt die europäische Gesetzgebung die Kennzeichnung von 14 spezifischen Allergenen auf Lebensmittelverpackungen oder in der Nähe von unverpackten Lebensmitteln.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Nahrungsmittelallergen?
Ein Allergen ist eine Substanz, die nach Kontakt, Einatmen oder Verzehr eine allergische Reaktion, Unverträglichkeit oder Immunantwort auslöst. Daher ist es wesentlich, dass diese Substanzen deutlich auf Produktverpackungen angegeben werden. Dies gewährleistet die Sicherheit allergischer Verbraucher.
Die 14 deklarationspflichtigen Allergene
- Glutenhaltiges Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Macadamianüsse, Paranüsse, Queenslandnüsse, Pistazien und daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Soja und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
- Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Rechtsvorschriften zu Nahrungsmittelallergenen
Die europäische Gesetzgebung verpflichtet Lebensmittelunternehmer, Verbraucher über das Vorhandensein von Allergenen zu informieren. Betriebe, die Speisen zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen anbieten, müssen eine Liste der in ihren Produkten enthaltenen Allergene aushängen.
- Unverpackte Produkte: Das Vorhandensein von Allergenen muss auf einem Schild in der Nähe des Produkts angegeben werden
- Verpackte Produkte: Das Vorhandensein von Allergenen muss deutlich auf dem Etikett angegeben werden
Verbraucher müssen schnellen Zugang zu diesen Informationen haben. In Bäckereien kann beispielsweise die Allergenliste auf dem Preisschild enthalten sein oder in einem Ordner verfügbar gemacht werden, wobei ein sichtbares Schild auf die Zugangsbedingungen hinweist.
Kennzeichnung in Bäckereien
Bäckereien müssen strenge Vorschriften zur Allergenkennzeichnung einhalten. Es ist unerlässlich, dass Bäcker ihre Kunden korrekt über das Vorhandensein von Allergenen in ihren Produkten informieren. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten in Bäckereien finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden.
Schlussfolgerung
Die Allergenkennzeichnung ist entscheidend, um die Sicherheit allergischer Verbraucher zu gewährleisten und ihnen informierte Entscheidungen zu ermöglichen. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften tragen Lebensmittelunternehmer zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei.